Schützenladen
Augrund 5
74889 Sinsheim
Rufen Sie einfach an 0151-10258384 oder 07265-6994137 zwischen 10.00 und 16.00 Uhr
oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
-nach telefonischer Vereinbarung-
Es ist folgendes zu beachten:
Für den Export von erlaubnispflichtigen Waffen benötigen wir eine Einfuhrlizenz Ihres Landes in Kopie; bei Privatpersonen zusätzlich eine Kopie des Personalausweises.
Unsere Behörde stellt uns nach Vorlage Ihrer Einfuhrlizenz eine Exportlizenz aus. Dieser Vorgang dauert ca. 1 Woche. Der Vesand erfolgt mit einem zugelassenen Waffentransporteur.
Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sobald die Waren auf dem Vesandweg sind.
Erlaubnisfreie Ersatzteile und Wiederladerartikel benötigen innerhalb der EU keine besonderen Dokumente.
Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sobald die Waren auf dem Vesandweg sind.
Für den Export von Waffen, Ersatzteilen -auch freien Teile wie Griffschalen, Magazinen u.ä.- und Wiederladeartikeln außerhalb der EU benötigen wir die Vorlage einer original unterzeichneten Endverbleibserklärung per Briefpost.
Hiermit müssen wir eine Exportlizenz beantragen. Dies dauert ca. 4 Wochen. Eine Genehmigung zum Export kann auch versagt werden.In jedem Falle ist die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro im voraus zu bezahlen -auch wenn eine Genehmigung versagt werden sollte-.
Wenn die Genehmigung erteilt wird versenden wir mit einem zugelassenen Transportunternehmen.
Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sobald die Waren auf dem Vesandweg sind.